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BGB § 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag

BGB § 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag

[ Auszug: Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbte ... ]